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Aktuelle Information
Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen)
- Wahlscheinantrag für Wahlen in Thüringen (Briefwahlunterlagen anfordern)
Allgemeine Informationen
Ergebnisse zuletzt stattgefundener Wahlen
Personenbezeichnungen sind auf diesen Seiten aus Gründen der besseren Lesbarkeit meist in der sprachlich maskulinen Form verwendet, betreffen aber stets alle Geschlechter.
- Einzelne Bürgermeisterwahlen
- Landtagswahl am 01.09.2024
- Europawahl am 09.06.2024
- Landratswahlen und Oberbürgermeisterwahlen der kreisfreien Städte am 26.05.2024 - Stichwahlen am 09.06.2024
- Bürgermeisterwahlen am 26.05.2024 - Stichwahlen am 09.06.2024
- Ortsbürgermeisterwahlen am 26.05.2024 - Stichwahlen am 09.06.2024
- Kreistagswahlen und Stadtratswahlen der kreisfreien Städte am 26.05.2024
- Gemeinderatswahlen am 26.05.2024
Aktuelle Pressemitteilungen
22.11.2024 | Werden Sie Wahlhelfer! | ||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Bei der angekündigten vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages Anfang 2025 werden in Thüringen rund 20 000 bis 25 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. | |||||||
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12.09.2024 | Endgültiges amtliches Ergebnis der Landtagswahl 2024 in Thüringen | ||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Nach Mitteilung des Landeswahlleiters, Dr. Holger Poppenhäger, hat der Landeswahlausschuss heute in seiner öffentlichen Sitzung das endgültige amtliche Ergebnis der Listenstimmen für die Landtagswahl am 1. September 2024 wie folgt festgestellt:
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06.09.2024 | Öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Landtagswahl 2024 | ||||||
Die öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Landesstimmenergebnisses der Landtagswahl 2024 im Land Thüringen findet statt am Donnerstag, dem 12. September 2024, um 10:00 Uhr, im Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt, Raum F101. In der Sitzung des Landeswahlausschusses wird gemäß § 42 Abs. 1 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 72 der Thüringer Landeswahlordnung das endgültige Ergebnis der Wahl nach Landeslisten zur Landtagswahl 2024 ermittelt und festgestellt. | |||||||
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