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Wahlen im Freistaat Thüringen
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Aktuelle Information 
Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) 
Allgemeine Informationen
Ergebnisse zuletzt stattgefundener Wahlen
Personenbezeichnungen sind auf diesen Seiten aus Gründen der besseren Lesbarkeit meist in der sprachlich maskulinen Form verwendet, betreffen aber stets alle Geschlechter.
Aktuelle Pressemitteilungen
21.02.2025  Was ist, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke? Welche Möglichkeiten der Stimmabgabe habe ich?
  Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn er das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
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20.02.2025  Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen
  Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert:
„Nutzen Sie die Gelegenheit die zukünftige politische Ausrichtung der Bundesrepublik Deutschland mitzugestalten, in dem Sie als wahlberechtigter Bürger am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, bis 18 Uhr Ihre Stimmen in Ihrem Wahllokal abgeben. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung haben bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis mit. Außerdem können Sie bis 18 Uhr am Wahlsonntag Ihre Briefwahlunterlagen noch an der auf dem roten Briefwahlumschlag angegebenen Adresse in den Hausbriefkasten einwerfen“, so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger.
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20.02.2025  Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte 2 Stimmen
Was bewirken sie? Welche Stimme ist die wichtigere?
  Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert:
Jeder Wähler hat insgesamt 2 Stimmen. Eine Erststimme für die direkte Wahl eines Wahlkreisbewerbers und eine Zweitstimme für die Wahl einer Partei.
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Die weiteren Pressemitteilungen finden Sie direkt unter der jeweiligen Wahlart.
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