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Aktuelle Information
Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen)
- Wahlscheinantrag für Wahlen in Thüringen (Briefwahlunterlagen anfordern)
Allgemeine Informationen
Ergebnisse zuletzt stattgefundener Wahlen
Personenbezeichnungen sind auf diesen Seiten aus Gründen der besseren Lesbarkeit meist in der sprachlich maskulinen Form verwendet, betreffen aber stets alle Geschlechter.
- Einzelne Bürgermeisterwahlen
- Landtagswahl am 01.09.2024
- Europawahl am 09.06.2024
- Landratswahlen und Oberbürgermeisterwahlen der kreisfreien Städte am 26.05.2024 - Stichwahlen am 09.06.2024
- Bürgermeisterwahlen am 26.05.2024 - Stichwahlen am 09.06.2024
- Ortsbürgermeisterwahlen am 26.05.2024 - Stichwahlen am 09.06.2024
- Kreistagswahlen und Stadtratswahlen der kreisfreien Städte am 26.05.2024
- Gemeinderatswahlen am 26.05.2024
Aktuelle Pressemitteilungen
19.02.2025 | Zuschauer im Wahllokal |
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Zur Bundestagswahl am kommenden Sonntag, dem 23. Februar 2025, öffnen um 8:00 Uhr die Türen der Wahllokale. Von 8:00 bis 18:00 Uhr ist die Stimmabgabe zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages möglich. Danach schließen die Wahllokale bzw. der Wahlvorsteher erklärt die Wahlhandlung für beendet und die öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Feststellung des Wahlergebnisses beginnt. | |
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17.02.2025 | Wählerbefragung nach Stimmabgabe |
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen am Wahltag vor einzelnen ausgewählten Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch. Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach ihrer Stimmabgabe ist keine amtliche statistische Erhebung. Die Befragung vor dem Wahllokal durch die Meinungsforschungsinstitute ist zulässig, allerdings ist niemand dazu verpflichtet, eine Auskunft über seine Stimmabgabe bei der Wahl zu geben. | |
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14.02.2025 | Wahlbriefe schnellstens absenden! |
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Der Landeswahlleiter empfiehlt die Urnenwahl am Wahlsonntag. Für etwaige Briefwähler gilt: „Haben Sie Ihre Briefwahlunterlagen erhalten, aber noch nicht wieder zurückgesandt, sollten Sie dies schnellstens erledigen oder persönlich bei der angegebenen Adresse einwerfen,“ so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger. | |
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